Fis Regeln

Fis Regeln

Fis Regeln

1. Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder darf andere Besucher durch sein Verhalten nicht gefährden oder Schaden zufügen.

 

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

 

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

 

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit dem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder in all seinen Bewegungen genügend Raum lässt.

 

5. Einfahren, anfahren und hangaufwärts fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

 

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

 

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

 

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.

 

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

 

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

ZUSÄTZLICHE ANWEISUNGEN FÜR SKIFAHRER UND SNOWBOARDER

1. ALLGEMEINE REGELN

Die 10 Grundregeln der FIS gelten auch für Snowboarder.

 

2. RICHTUNGSÄNDERUNGEN

Aufgrund der eingeschränkten seitlichen Sichtweite (Blickwinkel) bei den Snowboardern ist es bei vorgesehener Richtungsänderung äußerst wichtig, immer den verfügbaren Platz links und rechts zu überprüfen.

 

3. SICHERUNG DES SNOWBOARDS

Der nach vorn gestellte Fuß ist mit dem Sicherheitsriemen am Snowboard festzuschnallen. Nur so kann verhindert werden, dass bei einem Sturz oder aus sonstigen Gründen das Snowboard am Hang außer Kontrolle gerät und dadurch die Sicherheit der anderen Benutzer/Besucher des Skigebietes gefährdet wird.

 

4. BESONDERES SCHUHWERK

Die unterschiedlichen Sicherheitsriemen (Bindungen) sind alle an das Schuhwerk für Snowboarder anpassbar. Die Schuhe für den alpinen Skilauf sind zu steif und lassen die erforderliche seitliche Neigung nicht zu.

 

5. SEILBAHN- UND SCHLEPPLIFTANLAGEN

Schlepplifte dürfen nur von jenen Snowboardern benutzt werden, die das Snowboarden soweit beherrschen, dass sie den Schlepplift selbständig benutzen können. Während der Fahrt mit dem Schlepplift muss der nach hinten gestellte Fuß aus der Bindung gelöst werden und frei auf dem Snowboard aufliegen.

 

6. SNOWBOARDVERBOT

Das Skifahrverbot gilt gleichzeitig auch für Snowboarder.

 

Quelle: Fröhlich und sicher im Schnee – Handbuch der allgemeinen internationalen Regeln der FIS, Erscheinungsjahr 2002

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