Allgemeine Vorschriften über die Skilift Operationen

- An allen Anlagen gilt das Selbstbedienungsprinzip.
Die Benutzer einer Seilbahn- oder Liftanlagen müssen die sichere Ein- und Ausstiegstechnik beherrschen.
- Sollten die Fahrgäste des Schlepp- oder Sessellifts beim Einsteigen Hilfe benötigen, wenden sich diese rechtzeitig an das Seilbahnpersonal bei der Seilbahn- oder Liftanlage.
- Die Snowboarder müssen vor dem Einsteigen in den Sessellift eine Bindung abschnallen.
- Die Betriebszeit der Seilbahnen, Lifte und Skipisten wird täglich den Wetter- und Schneebedingungen angepasst (z. B.: bei starkem Tauwetter wird die Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten nachmittags verkürzt, bei starkem Wind werden die Seilbahn- und Liftanlagen angehalten, usw.).
- Die Kabinenbahn (Krvavec) und die Viersesselbahn Planja (Rogla) sind bei großem Besucheranlauf durchgehend in Betrieb, sonst verkehren sie im 30-Minuten-Takt (z. B.: 10:00, 10:30, 11:00 ...).
- Sonderfahrten können auch außerhalb der regelmäßigen Betriebszeit bestellt werden. Die Fahrgäste bezahlen in diesem Fall die Kosten der Inbetriebsetzung und der Fahrkarte laut Preisliste.
- In der Schisaison und im Frühling ist die Pistenverwaltung berechtigt, aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, einzelne Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten außer Betrieb zu setzen. Das eingeschränkte Angebot stellt keinen Grund für eine Ermäßigung der Skipässe dar.
- Aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen behält sich die Pistenverwaltung das Recht vor, die Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen zu ändern.
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