Besondere Vorschriften für Sicherheit und Ordnung auf den Skipisten

Besondere Vorschriften für Sicherheit und Ordnung auf den Skipisten

Besondere Vorschriften für Sicherheit und Ordnung auf den Skipisten

Die Skifahrer haben sich auf den Skipisten verantwortungsvoll gegenüber sich selbst und den anderen Teilnehmern verhalten, sodass sie sich nicht selbst, andere oder die Anlagen gefährden oder beschädigen. Die Skipisten sind zweckentsprechend zu benutzen.

 

  • Die Skifahrer haben auf den Pisten die Anweisungen des Aufsichts-, Seilbahn- und Rettungspersonals zu beachten, ferner sind auch die Anordnungen aller Warn- und Hinweisschilder im Skigebiet, die FIS-Regeln und die aktuelle Gesetzgebung über die Sicherheit auf den Skipisten und Seilbahnen einzuhalten.
  • Jede Missachtung der FIS-Regeln und der Bestimmungen über die Sicherheit im Skigebiet ist VERBOTEN, ferner ist es untersagt, sich beim Anstellen vor der Seilbahn oder dem Lift vorzudrängen. Bei einem Verstoß ist das zuständige Personal zum ersatzlosen Entzug der Skipässe berechtigt Für den Entzug des Skipasses ist eine befugte Person der Pistenverwaltung bevollmächtigt.
  • Es ist verboten, gesperrte Pisten, d.h. die mit dem Schild „Piste gesperrt“ versehenen Strecken sowie das Gelände außerhalb der präparierten Pisten zu befahren.
  • Es ist ABSOLUT VERBOTEN über den Drahtzaun zu klettern, da dieser zur Sicherung des Geländes angebracht ist und es vor Bergstürzen und gefährlichen Überhängen (auch Schneeüberhängen) schützt. Es ist ebenso VERBOTEN, im Wald- und Krummholzgelände sowie außerhalb der präparierten Pisten Ski zu fahren.

 

Notruf, Unfallmeldungen, Auskünfte über die Wetterlage, Preise usw.

KRVAVEC: +386 (0) 51 333 444                       

ROGLA: +386 (0) 3 757 10 00

 

  • Der Rettungs- und Notfalldienst ist während der gesamten Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen im Einsatz und kann an allen gekennzeichneten Stellen gerufen werden. Der Rettungsdienst überwacht nur die präparierten und geöffneten Skipisten. Die Rettungs- und Erste-Hilfe-Kosten bei Unfällen auf den gesperrten Skipisten sowie außerhalb der präparierten Strecken werden im Betrag von 250 € (inkl. Umsatzsteuer) IN RECHNUNG GESTELLT. Bei einem Missbrauch des Skipasses trägt die verunglückte Person die Rettungskosten selbst.
  • Auf der Schlepplifttrasse ist das Skifahren verboten. Diese darf nur an den gekennzeichneten Stellen überquert werden.
  • Langlauf und Rodeln sind auf den Skipisten nicht erlaubt.
  • Das Mitführen von Hunden (an der Leine oder frei) ist auf den Skipisten nicht erlaubt.
  • Auf den gekennzeichneten und präparierten Pisten ist das Starten und Landen von Drachen und Gleitschirmen untersagt!
  • Bitte beachten Sie als Skifahrer, dass im Skigebiet ständig Pistenraupen im Einsatz sind oder die Pisten von  Motorschlitten befahren werden, besonders auf den dafür gekennzeichneten Wegen.
  • Die Fahrten mit der Pistenraupe und dem Motorschlitten erfolgen auf dem Krvavec auf der Straße von Jezerca und Kriška planina, an Gospinca vorbei, bis zur Brunarica und Tiha dolina (laut Verordnung über das Fahrverbot von Fahrzeugen in Naturlandschaften), und auf Rogla auf der gekennzeichneten Motorschlitten-Trasse.

Von 17 Uhr bis 8 Uhr morgens sind alle Skipisten und Skifahrgelände wegen Präparierungs- und Beschneiungsarbeiten gesperrt, wobei die Schleppseile der Pistenfahrzeuge die Skipisten kreuzen.  In dieser Zeit benutzen die Besucher beider Skizentren diese Pisten (Begehen, Skifahren usw.) auf eigene Gefahr. Die Benutzung ist lebensgefährlich. Die Besucher müssen zwingend die Anweisungen des befugten Personals sowie die Ton- und Lichtsignale auf den Anlagen befolgen.

 

  • Das Befahren der präparierten Skipisten mit Motorschlitten ist verboten (laut Gesetz über die Sicherheit auf den Skipisten).
  • Die Empfehlungen des Slowenischen Skiverbandes für sicheres Skifahren sind Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
  • Den uniformierten – deutlich gekennzeichneten Skilehrern der Skischule Rogla Krvavec ist es gestattet,  mit den Kursteilnehmern über die dafür vorgesehenen Passagen zu den gekennzeichneten Seilbahn- und Liftanlagen zu gelangen. Auf Rogla ist der Einstieg außerhalb der Reihe nur Skilehrern mit Einzelgästen gestattet.
  • Das Aufsichtspersonal, das uniformierte Personal des Pistenbetreibers, das Seilbahnpersonal, der Skipisten-Rettungsdienst, die Polizeibeamten und ihre Begleiter haben beim Einstieg in alle Anlagen Vorrang.
  • Die vorliegenden Geschäftsbedingungen wurden auf Grund des Gesetzes über Seilbahn- und Liftanlagen für die Personenbeförderung (Ur. l. RS 126/03), Artikel 54 aufgesetzt und veröffentlicht.

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