Sicherheit, Versicherung und Verantwortung

- Kinder im Alter unter 14 Jahren unterliegen auf den Skipisten der Helmpflicht.
- Sporttage für Volksschüler können unter der Leitung von Skilehrern des RTC Krvavec auf dem Krvavec abgehalten werden. Hierfür sind die Kinder in Leistungsgruppen zu maximal 12 Teilnehmern einzuteilen und diese Liste vor der Durchführung des Sporttages dem Koordinator der Skilehrer im Informationsbüro abzugeben.
- Die Gruppenleiter und Trainer sind für die Sicherheit der Skifahrer in der Gruppe verantwortlich.
- Gruppenleiter, die das Übungsgelände zum Training und Wettbewerb nutzen, müssen zuvor eine Genehmigung der Pistenleitung einholen. Die Benutzung des Übungsgeländes ist kostenpflichtig. Die Gruppenleiter und Skilehrer müssen zuvor ihre Tätigkeit im Informationsbüro an der Bergstation der Kabinenbahn Krvavec (bzw. an der Skipassverkaufsstelle bei der Pizzeria Planja auf Rogla) anmelden, erhalten eine Genehmigung und entrichten eine Pistengebühr.
- Bei unverantwortlichen Handlungen der Gruppenleiter oder wenn die Benutzung des Übungsgeländes und der Skiunterricht nicht gemeldet wurden, ergeht ein umgehendes Benutzungsverbot ohne Rückvergütung; die Skipässe der Gruppe werden ersatzlos eingezogen.
- Der Skipassinhaber ist mit dem Kauf des Skipasses im Fall von Körperverletzung, Beschädigung der Ausrüstung oder Gegenstände durch Verschulden des Betreibers auf allen Seilbahn- und Liftanlagen und Skipisten versichert.
- Die Gesellschaften haften für keine Verletzungen und Beschädigungen der Ausrüstung von Skipassinhabern und anderen Personen, wenn die Verletzungen durch Missachtung der Pistenverhältnisse, Besucherzahl, aufgrund der Wetterlage und der Schneequalität, unangepasster Fahrweise, Missachtung der FIS-Regeln, Kennzeichnungen und Anweisungen der Betreiber, wegen schlechter Kondition, mangelhafter Ausrüstung, Benutzung der Pisten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss usw. verursacht werden.
- Die Skifahrer auf dem Krvavec benutzen die Skianlagen im Funpark auf eigene Gefahr. RTC Krvavec haftet für keinerlei Verletzungen, die durch Unkenntnis der Benutzer oder Benutzung der Anlagen ohne Anwesenheit der Trainer verursacht werden.
- Beanstandungen, Beschwerden, Meldungen von Verletzungen und Sachschäden an der Ausrüstung werden an der Bergstation der Kabinenbahn (Krvavec) und vom Pisten-Aufsichtspersonal (Rogla) entgegen genommen.
- Voraussetzung für einen eventuellen Schadenersatzanspruch ist die Vorlage des gültigen Skipasses am Unfalldatum und ein Bericht des Aufsichtspersonals über den Skiunfall auf der Skipiste unmittelbar nach dem Unfall.
- Den Besuchern der Skigebiete wird empfohlen, eine gültige Krankenversicherungskarte bei sich zu tragen. Ein Transport mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus ist im Falle eines Umfalls auf der Piste nur für Personen kostenlos, die eine Grund- und Zusatzkrankenversicherung haben, andernfalls wird der Transport laut Preisliste der slowenischen Krankenversicherungsanstalt verrechnet.
- Im Falle eines Unfalls im Skigebiet behalten sich die Betreiber das Recht vor, bei der zuständigen Behörde Anzeige gegen den Verursacher zu erstatten.
Angebote
Familien bieten wir 15% Rabatt auf Karten für Sommerpark
Good snow conditions...
Wöchentliche Nachrichten
Sagen Sie uns Ihre E-Mail-Addresse und bekommen Sie, immer frische Nachrichten aus dem Land des Lächelns Unitur:
Sind Sie bereits angemeldet und möchten Sie sich abmelden oder Ihr Profil ändern, klicken Sie bitte hier.


